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Invitatio ad offerendum: Vertragsschluss per Internet („eBay-Fälle“)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Auf der Suche nach einer Hollywood-Schaukel für den nächsten Sommer stöbert S bei eBay Kleinanzeigen. Er entdeckt die Anzeige des V, der sein Modell für €50 loswerden will. S verliebt sich sofort in die grellen Polster, die sicher perfekt mit seinen Hawaiihemden harmonieren würden.
Einordnung
Invitatio ad offerendum: Vertragsschluss per Internet („eBay-Fälle“)
Wie funktioniert Jurafuchs?
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Angebot ad incertas personas: Ausliegender Vertragsgegenstand
M besichtigt die Elisabethkirche in Marburg. Sie nimmt eine der in der Kirche ausliegenden Postkarten an sich und wirft, wie auf dem Aushang verlangt, €0,50 in den Opferstock.
Invitatio ad offerendum oder Angebot ad incertas personas?
V verkauft in ihrem Selbstbedienungsladen in Konstanz diverse Produkte der Bodenseeregion. K stöbert durch die Regale und nimmt ein Glas Honig eines Imkers von der Reichenau (Preisschild: €5) an sich. Sie legt es an der Kasse vor. V scannt den Honig ein und verlangt von K Zahlung.