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Darstellungsrüge - fehlerhafte Beweiswürdigung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
A wird wegen einer Trunkenheitsfahrt (§ 316 Abs. 1 StGB) angeklagt. Sie hatte zur Tatzeit eine BAK von 1,4 Promille. Richter R, der selbst gerne mal zu tief ins Glas schaut, hält eine Fahruntüchtigkeit bei 1,4 Promille ausweislich der Urteilsgründe für „lachhaft" und spricht A frei.
Einordnung
Darstellungsrüge - fehlerhafte Beweiswürdigung
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