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Darstellungsrüge - fehlerhafte Beweiswürdigung
einfach
schwer
6. Juli 2026
10 Kommentare
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheA wird wegen einer Trunkenheitsfahrt (§ 316 Abs. 1 StGB) angeklagt. Sie hatte zur Tatzeit eine BAK von 1,4 Promille. Richter R, der selbst gerne mal zu tief ins Glas schaut, hält eine Fahruntüchtigkeit bei 1,4 Promille ausweislich der Urteilsgründe für „lachhaft" und spricht A frei.
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