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Darstellungsrüge - fehlerhafte Beweiswürdigung

einfach
schwer81 % lösen richtig
7. Mai 2026
9 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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A wird wegen einer Trunkenheitsfahrt (§ 316 Abs. 1 StGB) angeklagt. Sie hatte zur Tatzeit eine BAK von 1,4 Promille. Richter R, der selbst gerne mal zu tief ins Glas schaut, hält eine Fahruntüchtigkeit bei 1,4 Promille ausweislich der Urteilsgründe für „lachhaft" und spricht A frei.

Einordnung

Darstellungsrüge - fehlerhafte Beweiswürdigung

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