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Bereicherungsanspruch des Geschäftsführers, §§ 687 Abs. 2, S. 2, 684 S. 1 BGB (Fall)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Diebin D stiehlt das Motorrad des E im Wert von €3.000. Sie lässt die Kupplung für €200 reparieren und verkauft es für €5.000 an Käufer K. Kurz darauf kommt die Polizei D auf die Schliche. E verlangt von D die €5.000 „wegen angemaßter Eigengeschäftsführung“ heraus.
Einordnung
Bereicherungsanspruch des Geschäftsführers, §§ 687 Abs. 2, S. 2, 684 S. 1 BGB (Fall)
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