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Die unechte GoA (Eigengeschäftsführung): 7 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 7 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Die unechte GoA (Eigengeschäftsführung) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

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Zivilrecht › Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)

Bereicherungsanspruch des Geschäftsführers, §§ 687 Abs. 2, S. 2, 684 S. 1 BGB (Fall)

Diebin D stiehlt das Motorrad des E im Wert von €3.000. Sie lässt die Kupplung für €200 reparieren und verkauft es für €5.000 an Käufer K. Kurz darauf kommt die Polizei D auf die Schliche. E verlangt von D die €5.000 „wegen angemaßter Eigengeschäftsführung“ heraus.

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Zivilrecht › Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)

Abgrenzung: Irrtümlich fremdes Geschäft, § 687 Abs. 1 BGB (Fall)

D stiehlt das Fahrrad des E und verkauft es anschließend an G. G weiß von dem Diebstahl nichts und hält D für den Eigentümer. Da an dem Fahrrad einige Dinge kaputt sind, bringt G es in eine Reparaturwerkstatt und lässt es in eigenem Namen und auf eigene Rechnung reparieren.

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Zivilrecht › Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)

Wahl der allgemeinen Vorschriften für Geschäftsherrn vorteilhaft

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Zivilrecht › Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)

Abgrenzung: Keine unechte GoA mangels Fremdheit (Fall: unberechtigte Untervermietung)

Student S hat von Vermieterin V eine 2-Zimmer-Wohnung für € 500 monatlich gemietet. Ohne vorherige Rücksprache mit V vermietet S kurz nach Beginn der Mietzeit eines der Zimmer an Kommilitonin K für € 600 monatlich unter. Für den ersten Monat hat K den Untermietzins bereits bezahlt.

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Zivilrecht › Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)

Grundfall: Unechte GoA

G und ihr Mitbewohner M teilen sich eine Wohnung. Beide spielen Tennis. Eines Tages findet G einen seit langem nicht mehr benutzten Tennisschläger von M in der Abstellkammer. Sie verkauft diesen in eigenem Namen an Käufer K und behält den dafür gezahlten Kaufpreis.

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Zivilrecht › Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)

Herausgabe des Erlangten nach §§ 687 Abs. 2 S. 1, 681 S. 2, 667 BGB - Fall

G bietet im Internet einen Flughafenshuttle an. Sie verlangt für den Transport zum Flughafen €20 pro Person. Bald schon melden sich 3 Interessenten. G nimmt sich heimlich das Auto ihres Mitbewohners M, fährt die 3 Personen zum Flughafen und erhält von diesen Euro 60.

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Zivilrecht › Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)

Haftung wegen Übernahmeverschuldens nach §§ 687 Abs. 2 S. 1, 678 BGB - Fall