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Verpflichtung des Geschäftsführers kraft öffentlichem Rechts II

Klassisches Klausurproblem
einfach
schwer84 % lösen richtig
7. Mai 2026
15 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

L ist Lastwagenfahrer für Heizölhändler H. Bei einer Auslieferungsfahrt baut er einen Unfall, wodurch ein Teil des geladenen Öls ausläuft. Der verantwortliche Verwaltungsträger V beseitigt das Öl sofort, um Schlimmeres zu verhindern. V will, dass H die Kosten dafür trägt.

Einordnung

Verpflichtung des Geschäftsführers kraft öffentlichem Rechts II

Wie funktioniert Jurafuchs?

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