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Bekanntgabe von Verkehrszeichen
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet die Errichtung eines absoluten Halteverbots (Verkehrszeichen 283) an. Sodann stellt die Straßenbaubehörde das entsprechende Schild auf.
Einordnung
Bekanntgabe von Verkehrszeichen
Lösung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab
Diese 5 Rechtsfragen sind die Kernstücke des Falls.
1. Ein Verwaltungsakt kann, um wirksam zu werden, auch öffentlich bekannt gegeben werden.
2. Das Halteverbotszeichen ist ein Verwaltungsakt.
3. Das Halteverbotszeichen wird jedem Verkehrsteilnehmer individuell bekanntgegeben.
4. Das Halteverbotszeichen wird mit der öffentlichen Bekanntgabe gegenüber allen Verkehrsteilnehmern wirksam.
5. Für die ordnungsgemäße Bekanntgabe eines Halteverbotszeichens muss dieses sichtbar aufgestellt werden.
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
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Die Straßenverkehrsbehörde ordnet die Aufstellung eines Halteverbotszeichens an. Ein Mitarbeiter der Straßenbaubehörde stellt das Schild so auf, dass es durch ein Gebüsch am Straßenrand so verdeckt wird, dass es nicht mehr sichtbar ist.
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A parkt am 25.05.2020 sein Auto am Straßenrand. Nach Anordnung der Straßenverkehrsbehörde stellt die Straßenbaubehörde für den Bereich, in dem das Auto von A steht, am 29.05.2020 ein Halteverbotszeichen auf.