Bekanntgabe und Wirksamkeit von Verwaltungsakten: 31 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 31 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Bekanntgabe und Wirksamkeit von Verwaltungsakten für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Bekanntgabe eines Verwaltungsakts mit Doppelwirkung
Bauherrin B erhält eine Baugenehmigung, die es ihr erlaubt, ihr Eigenheim um drei zusätzliche Stockwerke zu erhöhen. Nachbar N, der durch das schattenwerfende Vorhaben sein Sonnenbaden bedroht sieht, wird die Genehmigung nicht bekannt gegeben.
Adressat der förmlichen Zustellung: Zwingende Zustellung an Bevollmächtigten bei Vorlage schriftlicher Vollmacht (§ 7 Abs. 1 S. 2 VwZG)
Die BAföG-Behörde möchte der Studentin S den Widerspruchsbescheid förmlich zustellen. Obwohl eine Freundin von S wahrheitsgemäß gegenüber der Behörde unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht erklärt hat, Bevollmächtigte für S zu sein, stellt die Behörde an S zu.
Adressat der förmlichen Zustellung 1: Grundsätzlich Wahlrecht der Behörde (§ 7 Abs. 1 S. 1 VwZG)
Die BAföG-Behörde möchte nunmehr der Studentin S den Widerspruchsbescheid förmlich zustellen. Obwohl eine Freundin von S wahrheitsgemäß gegenüber der Behörde erklärt hat, Bevollmächtigte für S zu sein, stellt die Behörde an S zu. Die Freundin hat keine schriftliche Vollmacht vorgelegt.
Förmliche Zustellung durch die Post mittels Einschreiben (§ 4 VwZG)
Gegenüber der Studentin S möchte die BAföG-Behörde den Widerspruchsbescheid mittels Einschreiben mit Rückschein zustellen und vermerkt den Tag der Aufgabe zur Post in den Akten. S erhält den Bescheid von der Post und unterschreibt den Auslieferungsbeleg.
Förmliche Zustellung durch die Post mittels Postzustellungsurkunde (§ 3 VwZG)
Die BAföG-Behörde möchte der Studentin S den Widerspruchsbescheid mittels Postzustellungsurkunde zustellen und vermerkt dies in den Akten. Sodann übergibt die Behörde der Post die erforderlichen Unterlagen. S wird der Bescheid ausgehändigt.

Standardfall: „Normale“ Bekanntmachung, obwohl gesetzlich die förmliche Zustellung vorgeschrieben
Studentin S stellt bei der zuständigen Behörde einen BAföG-Antrag. Diesem Antrag wird jedoch nicht entsprochen. Daraufhin legt S Widerspruch ein. Die Behörde hilft dem Widerspruch nicht ab und gibt der S versehentlich durch einen unförmlichen Brief den Widerspruchsbescheid bekannt.
Standardfall: "Normale" Bekanntmachung, obwohl gesetzlich die förmliche Zustellung vorgeschrieben
Studentin S stellt bei der zuständigen Behörde einen BAföG-Antrag. Diesem Antrag wird jedoch nicht entsprochen. Daraufhin legt S Widerspruch ein. Die Behörde hilft dem Widerspruch nicht ab und schickt S den Widerspruchsbescheid per einfacher Post.
Bekanntgabe von nachträglich aufgestelltem Halteverbot
A parkt am 25.05.2020 sein Auto am Straßenrand. Nach Anordnung der Straßenverkehrsbehörde stellt die Straßenbaubehörde für den Bereich, in dem das Auto von A steht, am 29.05.2020 ein Halteverbotszeichen auf.
Anforderungen an die Wahrnehmbarkeit von Verkehrszeichen (ÖR Rechtsprechung Jurafuchs 2016)
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet die Aufstellung eines Halteverbotszeichens an. Ein Mitarbeiter der Straßenbaubehörde stellt das Schild so auf, dass es durch ein Gebüsch am Straßenrand so verdeckt wird, dass es nicht mehr sichtbar ist.
Bekanntgabe von Verkehrszeichen
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet die Errichtung eines absoluten Halteverbots (Verkehrszeichen 283) an. Sodann stellt die Straßenbaubehörde das entsprechende Schild auf.
Bekanntgabe von Allgemeinverfügungen
Im Stadtteil S wurde eine Fliegerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg gefunden. Die Polizei fährt mit einem Lautsprecherwagen durch S, um alle Bewohner aufzufordern, den Stadtteil zu verlassen.
Öffentliche Bekanntgabe (§ 41 Abs. 3, 4 VwVfG)
Wirt W hat bei der zuständigen Behörde eine Gaststättenerlaubnis beantragt. Die Gaststättenerlaubnis wird sodann über einen Aushang ortsüblich bekannt gemacht.
Gesetzliche Fiktion der Bekanntgabe (§ 41 Abs. 2 VwVfG) – VA kommt NACH Ablauf der 4-Tage-Frist beim Adressaten an
Unternehmerin U beantragt wiederum eine Baugenehmigung für den Bau noch einer dritten Achterbahn für ihren Freizeitpark bei der zuständigen Behörde. Behördenmitarbeiter B gibt auch diese Genehmigung am 06.04.2020 bei der Post auf. Die Genehmigung geht der U am 14.04.2020 zu.

Gesetzliche Fiktion der Bekanntgabe (§ 41 Abs. 2 VwVfG) – VA kommt VOR Ablauf der 4-Tage-Frist beim Adressaten ankommt.
Unternehmerin U beantragt für ihren Freizeitpark bei der zuständigen Behörde eine Baugenehmigung für den Bau einer weiteren Achterbahn. Behördenmitarbeiter B gibt die Genehmigung ebenfalls am 06.04. bei der Post auf. Die Genehmigung geht der U am nächsten Tag zu.
Gesetzliche Fiktion der Bekanntgabe (§ 41 Abs. 2 VwVfG) – Grundfall
Unternehmerin U betreibt einen Freizeitpark in Deutschland. Sie beantragt bei der zuständigen Behörde eine Baugenehmigung für den Bau einer neuen Achterbahn. Behördenmitarbeiter B gibt die Genehmigung am 06.04. bei der Post auf.
Bekanntgabe eines elektronischen VA
Programmiererin W beantragt beim Bund eine Startup-Förderung. Das Antragsverfahren hat die Behörde elektronisch ausgestaltet, W hat dafür ihre E-Mail-Adresse angegeben. Die Behörde schickt W einen positiven Förderbescheid mit qualifizierter elektronischer Signatur per E-Mail.
Bekanntgabe eines VA durch Übersendung per Telefax
Dackelzüchter D will auf dem Marktplatz der Gemeinde G eine Dackelschau durchführen. Die zuständige Behörde erteilt ihm die beantragte Genehmigung und übersendet sie D per Fax an die von D auf dem Antrag angegebene Faxnummer.
Bekanntgabe durch Handzeichen (z.B. eines Polizisten)
Der gehörlose Restaurantbetreiber R hat wiederholt Alkohol an Minderjährige ausgeschenkt. Die der Gebärdensprache mächtige Behördenmitarbeiterin B untersagt dem R durch entsprechende Gestiken vorläufig den Gaststättenbetrieb.
Bekanntgabe eines VA ohne Kenntnisnahme durch den Adressaten
Partylöwe L betreibt illegal einen Club. Die zuständige Behörde erlässt gegen L eine Untersagungsverfügung und gibt sie zur Post auf. Der Postbote wirft diese in Ls Briefkasten ein. Da L mit Partys beschäftigt ist, kommt er nicht dazu, die Post zu leeren und zu lesen.
Bekanntgabe eines Widerspruchsbescheids
Wegen andauernder Pöbelei erhält Radaubruder R einen Platzverweis für einen Monat. R legt Widerspruch ein. Die Widerspruchsbehörde hilft dem Widerspruch nicht ab und erlässt den Widerspruchsbescheid. Diesen übergibt Behördenleiter B dem R persönlich.
Bekanntgabe durch Einwurf eines schriftlich verfassten VA in den Briefkasten
Wegen erneuter Pöbelei auf dem Hauptplatz erlässt die Polizei gegen Radaubruder R einen schriftlichen Platzverweis für die Dauer einer Woche. Polizist P wirft das Briefkuvert mit dem Platzverweis in den Briefkasten des R ein.
Bekanntgabe durch Übergabe eines schriftlich verfassten VA
Radaubruder R zieht erneut drohend und beleidigend über den Hauptplatz. Um dem R den Ernst der Lage deutlich zu machen, nimmt Polizist P diesmal die Personalien von R auf und erlässt einen handgeschriebenen Platzverweis auf einem Vordruck des Polizeipräsidiums.
Bekanntgabe eines mündlichen VA
Radaubruder R ist mit seiner Lebenssituation unzufrieden und zieht daher pöbelnd über den Hauptplatz. Dabei bedroht er auch vorbeiziehende Passanten. Polizist P spricht dem R mündlich einen Platzverweis aus.
Bekanntgabe gegenüber einem Adressaten, der die Behörde über seine Identität täuscht
Die A stellt unter falschem Namen einen Einbürgerungsantrag. Daraufhin ergeht ein positiver Bescheid an A. Der Bescheid ist an ihren falschen Namen adressiert.
Bekanntgabe gegenüber Minderjährigen
Die 17-jährige A stellt einen Antrag auf Einbürgerung. Daraufhin erlässt die zuständige Behörde einen positiven Bescheid, der A gegenüber bekanntgegeben wird.
Bekanntgabe gegenüber juristischen Personen
Bekanntgabe gegenüber einem verstorbenen Betroffenen
Auf dem Grundstück des G werden gefährliche Altlasten festgestellt. Die zuständige Behörde erlässt eine Beseitigungsanordnung und schickt sie G zu. Noch bevor diese dort eingeht, verstirbt G. G's Sohn S nimmt die Anordnung entgegen.
Bekanntgabe in amtlicher Eigenschaft
R, Sachbearbeiter der Baubehörde, ist für seine Redseligkeit bekannt. Auf dem Dorffest berichtet er Antragsteller A, dass die Baubehörde die beantragte Baugenehmigung erlassen hat.
Bekanntgabe mit Bekanntgabewille
Der schusselige S, Sachbearbeiter der Baubehörde, verwechselt oft Akten. Versehentlich gibt er eine an X adressierte amtliche Abrissverfügung, die eigentlich in den Papierkorb wandern sollte, zur Post auf. Daraufhin erhält X die Abrissverfügung.
Bekanntgabe durch die sachlich unzuständige Behörde?
Die zuständige Behörde B erstellt eine Baugenehmigung. B übermittelt sie dem Grünflächenamt zur Prüfung. Kurz darauf bemerkt B einen Fehler und stellt die Genehmigung Antragsteller A nicht zu. Das Grünflächenamt leitet A die Genehmigung weiter.
Voraussetzungen der Bekanntgabe
A beantragt eine Gaststättenerlaubnis. Die sachlich und örtlich zuständige Behörde erteilt diese Erlaubnis und übermittelt sie dem A mit amtlichem Schreiben per Übergabeeinschreiben. A nimmt die Erlaubnis entgegen.
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