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Sicherungsübereignung: Veräußerung nach §§ 929, 931 BGB

einfach
schwer59 % lösen richtig
7. Mai 2026
7 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

Zur Sicherung einer Kreditforderung übereignet S dem G eine wertvolle Kette. Sie vereinbaren, dass S die Kette behalten kann und dass G sie nicht an jemand anderen übereignet. G ignoriert die Vereinbarung und verkauft die Kette weiter an D.

Einordnung

Sicherungsübereignung: Veräußerung nach §§ 929, 931 BGB

Wie funktioniert Jurafuchs?

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