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Übergang von Erfüllung auf Schadensersatz
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

K klagt gegen B auf Übereignung eines von ihm erworbenen Ferraris. K hat den Kaufpreis (€90.000) bereits bezahlt. Nach Zustellung der Klage wird der Pkw gestohlen. K verlangt nunmehr Schadensersatz iHv €90.000.
Einordnung
Übergang von Erfüllung auf Schadensersatz
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Übergang von Erfüllung auf Surrogat
K klagt gegen B auf Übereignung eines antiken Schreibtisches. Infolge eines Brandes wird der Tisch vollständig zerstört. B hat gegen seine Versicherung Anspruch auf Geldersatz für den Tisch. K klagt nun auf Abtretung dieses Anspruchs.

Wann ist § 264 Nr. 3 ZPO anwendbar, obwohl die Veränderung bereits vor Rechtshängigkeit eingetreten ist?
Vermieter K klagt gegen B auf Herausgabe des Fahrrads nach Ende des Mietvertrags. Noch vor Zustellung der Klageschrift bei B wird das Fahrrad durch einen schweren Unfall zerstört. K weiß von dem Unfall nichts und hätte es auch nicht wissen müssen. <i>Kann K seine Herausgabeklage nach § 264 Nr. 3 ZPO in eine Schadensersatzklage umstellen?</i>