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Wann ist § 264 Nr. 3 ZPO anwendbar, obwohl die Veränderung bereits vor Rechtshängigkeit eingetreten ist?

einfach
schwer88 % lösen richtig
7. Mai 2026
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Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Vermieter K klagt gegen B auf Herausgabe des Fahrrads nach Ende des Mietvertrags. Noch vor Zustellung der Klageschrift bei B wird das Fahrrad durch einen schweren Unfall zerstört. K weiß von dem Unfall nichts und hätte es auch nicht wissen müssen.
Kann K seine Herausgabeklage nach § 264 Nr. 3 ZPO in eine Schadensersatzklage umstellen?

Einordnung

Wann ist § 264 Nr. 3 ZPO anwendbar, obwohl die Veränderung bereits vor Rechtshängigkeit eingetreten ist?

Wie funktioniert Jurafuchs?

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