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Fehlender Fahrradhelm begründet kein Mitverschulden
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Der schöne S fährt gerne Fahrrad, will sich aber nicht mit einem Fahrradhelm seine Frisur zerstören. Als er eines Tages wieder ohne Helm von der Uni nach Hause fährt, wird er fahrlässig von Rentner R angefahren. Nur weil S keinen Helm trägt, erleidet er eine leichte Schädelprellung sowie eine Platzwunde am Kopf (erforderliche Heilungskosten: 500 €).
Examen-Relevanz
Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen
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