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Versuch und Rücktritt: Warnpflicht
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Frachtführer F transportiert für Physikerin P 50 Laserbauteile nach Spanien. Sie einigen sich auf eine Haftungsbegrenzung von €1 Mio. P verschweigt fahrlässig, dass ein Bauteil jeweils €500.000 wert ist, was F nicht erkennen konnte. Ein Bauteil geht aufgrund unsachgemäßer Lagerung verloren.
Einordnung
Versuch und Rücktritt: Warnpflicht
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