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Fernwirkung von Verwertungsverboten
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
G hat ein Kind entführt. Nach drei Tagen wird er vorläufig festgenommen. Bei der Vernehmung weigert er sich auszusagen. Weil die Zeit drängt, droht Polizist P dem G mit Folter, wenn er nicht verrät, wo das Kind ist. Daraufhin verrät G den Fundort der Leiche.
Einordnung
Fernwirkung von Verwertungsverboten
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