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Minderjähriger erwirbt Eigentumswohnung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Verkäufer V schließt mit dem 17-jährigen Käufer K einen notariell beurkundeten Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung. Die Eltern des K sind damit einverstanden, wollen aber der Auflassung noch nicht zustimmen. K meint, die Zustimmung der Eltern sei ohnehin nicht notwendig.
Einordnung
Minderjähriger erwirbt Eigentumswohnung
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Minderjähriger erwirbt Grundstück, das mit einer Hypothek belastet ist
K (16 J.) kauft mit Zustimmung seiner Eltern formgerecht ein Grundstück von V, das mit einer Hypothek zugunsten des X belastet ist. K und V erklären ohne Zustimmung der Eltern des K die Auflassung. K wird als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen.
Widerruflichkeit einer dinglichen Einigung
V und K schließen einen notariell beurkundeten Grundstückskaufvertrag. Sie erklären die Einigung (Auflassung) ebenfalls vor dem Notar, lassen sie aber nicht beurkunden. Vor Beantragung der Eintragung in das Grundbuch widerruft V die Auflassung. Und er weigert sich, die Auflassung erneut zu erklären.