Jurafuchs

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Der ausdrückliche Hinweis kommt zu spät (§ 305 Abs. 2 BGB)

einfach
schwer83 % lösen richtig
7. Mai 2026
17 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

F schließt online mit der GrillGmbH einen Vertrag über einen neuen Elektrogrill. Zwei Tage später wird der Grill geliefert. Im Karton liegt eine Rechnung für den Grill. Darauf wird gut sichtbar auf die AGB der GrillGmbH hingewiesen.

Einordnung

Der ausdrückliche Hinweis kommt zu spät (§ 305 Abs. 2 BGB)

Wie funktioniert Jurafuchs?

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