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§ 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB: Alleinraser ohne Rasen
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Trotz erheblicher Sichtbehinderung durch dichten Nebel fährt T am 01.11.2017 auf eisglatter Fahrbahn außerorts mit einer Geschwindigkeit von 100 km/h mit seinem Pkw.
Einordnung
§ 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB: Alleinraser ohne Rasen
Examen-Relevanz
Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen
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