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§ 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB: Absichtsmerkmal bei Polizeiflucht
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Eine Streifenwagenbesatzung will T einer Verkehrskontrolle unterziehen. T beschleunigt seinen Pkw, um die Polizei abzuhängen. Er fährt 145 km/h (statt der erlaubten 50 km/h), überfährt eine rote Ampel und schneidet mehrere Kurven. Die Polizeibeamten geben die Verfolgung auf.
Einordnung
§ 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB: Absichtsmerkmal bei Polizeiflucht
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