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Statthaftigkeit der Verpflichtungsklage bei Erlass von Verwaltungsakten gegenüber Dritten

Klassisches Klausurproblem
einfach
schwer93 % lösen richtig
7. Mai 2026
10 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Aufgrund extrem kalten Wetters hat die Stadt S die Obdachlose O in die leer stehende Privatwohnung des P eingewiesen. Bei Frühlingsbeginn will P, dass O die Wohnung verlässt, und verlangt von S, gegen O eine „Ausweisungsverfügung“ zu erlassen. S lehnt dies ab.

Einordnung

Statthaftigkeit der Verpflichtungsklage bei Erlass von Verwaltungsakten gegenüber Dritten

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