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Kein Störer - Naturereignis
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Eigentümerin E gehört ein Haus unterhalb eines von B betriebenen Staudamms. Dieser entspricht geltenden Sicherheitsstandards. Bei einem gewaltigen Erdbeben wird die Mauer des Staudamms dennoch beschädigt. Dadurch entweicht Wasser aus dem See und das Haus des E wird unter Wasser gesetzt.
Einordnung
Kein Störer - Naturereignis
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Nachbarrecht – Beseitigungsanspruch gegen Birken trotz Grenzabstand
Auf dem Grundstück des B stehen drei Birken. Der landesrechtlich vorgeschriebene Mindestabstand zur Grundstücksgrenze wird eingehalten. Trotzdem verursachen die Birken Dreck auf dem Nachbargrundstück des K. K verlangt die Entfernung der Birken und Zahlung einer Entschädigung.
Duldungspflicht, vertraglich
M ist Mieter des Grundstücks von V. Als die beiden sich eines Tages heftig streiten, verlangt V von M, dass dieser zusammen mit seiner Freundin F, die gerade zu Besuch da ist, das Grundstück verlässt.