Negatorischer Abwehr- und Unterlassungsanspruch : 47 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 47 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Negatorischer Abwehr- und Unterlassungsanspruch für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Abwehranspruch des Mieters bei Zigarettenqualm auf dem Balkon

Notweg II – Erreichbarkeit des Hauseingangs irrelevant
Notweg – KfZ Zugang zum Grundstück
Kann der Eigentümer die Beseitigung eines entschuldigten Überbaus verlangen (§ 912 BGB)?
E beauftragt die Architektin A, eine Garage auf ihrem Grundstück zu bauen. Die Bauarbeiten werden von Bauunternehmer U und seinen Gehilfen ausgeführt. Dabei orientieren sich die Gehilfen des U versehentlich nicht am tatsächlichen Verlauf der Grenzsteine, sondern am Zaun, den Nachbarin N nahe der Grenze errichtet hat.

Verjährung mit erstmaligem Herüberwachsen
Schwarzkieferfall – Selbsthilferecht des gestörten Nachbarn auch bei Absterben des Baumes
Auf dem Grundstück der A steht eine hohe Schwarzkiefer. Diese ragt mit ihren Zweigen auf das Grundstück des B und stört ihn in der Nutzung seines Gartens. Nachdem B A erfolglos eine Frist zum Zurückschneiden der Kiefer gesetzt hat, schneidet B selbst die Zweige ab.

Anspruchsberechtigte des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs

Können Mieter den nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch geltend machen?
M mietet von V eine Wohnung. Diese Wohnung liegt direkt neben einem Industriegebiet. In der anliegenden Fabrik verarbeitet F Gülle. Hierbei wird Ammoniak freigesetzt. Dieses zieht auch in Ms Wohnung, sticht in der Nase und reizt die Augen.

Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch bei rechtlicher Unmöglichkeit II (§ 906 Abs. 2 S. 2 BGB analog)

Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch bei rechtlicher Unmöglichkeit I (§ 906 Abs. 2 S. 2 BGB analog)
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch – Faktischer Duldungszwang wegen tatsächlicher Unmöglichkeit (§ 906 Abs. 2 S. 2 BGB analog)
E ist Eigentümerin einer Produktionshalle. Auf dem angrenzenden Nachbargrundstück der N möchte N Parkplätze errichten. Dafür lässt N durch Bauarbeiterin B einen zu tiefen Graben an der Grundstücksgrenze graben. Infolgedessen stürzt die Produktionshalle ein.
Keine verschuldensunabhängige Haftung eines Recyclingunternehmens oder des Grundstückseigentümers bei Detonation einer Weltkriegsbombe

„Silvesterraketenfall“

Rüttelgerät – nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch aufgrund faktischen Duldungszwangs
Besteht ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch bei Belastung des Grundstücks mit Schrotblei?
A besitzt ein landwirtschaftlich genutztes Grundstück. Direkt daneben betreibt S ihre Schießanlage. Wegen dieser Anlage fällt immer wieder Schrotblei auf As Grundstück. Dies führt zu einer Bodenverseuchung, welche alle Grenzwerte überschreitet. A wusste nichts von der Verseuchung durch das Schrotblei.
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch (§ 906 Abs. 2 S. 2 BGB)

Besteht eine Duldungspflicht bei ortsüblicher Einwirkung, wenn keine Möglichkeit zur Beseitigung besteht (§ 906 Abs. 2 S. 2 BGB)?
Baumenthusiastin B hat in ihrem Garten eine große Birke stehen. Nachbarin N ist davon verärgert. Sie hat starken Heuschnupfen. Von dem Baum geht ein außergewöhnlich starker Pollenflug aus, was sich mal wieder im „Mastjahr“ 2022 bemerkbar gemacht hat.

Besteht eine Duldungspflicht bei ortsüblicher Einwirkung, die mit zumutbaren Mitteln beseitigbar ist (§ 906 Abs. 2 S. 2 BGB)?
Die Werkstatt der W liegt im Stadtkern der Stadt S. Von ihr gehen regelmäßige laute Geräusche des Sägewerks aus, welche besonders Nachbar N stören. In der Gegend gibt es einige vergleichbar störende Handwerksbetriebe. W könnte die Störung durch Schalldämmung reduzieren. Dies ist ihm aber zu teuer (€1.500).

Besteht eine Duldungspflicht bei wesentlicher, aber ortsüblicher Einwirkung (§ 906 Abs. 2 S. 2 BGB)?
K kauft sich ein Haus in einem Dorf, obwohl sie weiß, dass dort 15 Taubenzüchter ansässig sind. Sie fühlt sich schnell von der unmittelbar benachbarten Taubenzucht gestört, weil die 40 Tauben täglich von 6-9 Uhr sowie mittags eine Stunde über ihr Grundstück kreisen.

Einwirkung auf das gleiche Grundstück
Sonnenliebhaber S stört es erheblich, dass Nachbar N in seinem Garten alte, hohe Bäume stehen hat, da diese auch Schatten auf das Grundstück des S werfen.

Grobimmission
Katjas Katze hält sich regelmäßig auf dem Grundstück des Nachbarn N auf, was diesem gar nicht gefällt.

Ähnliche Einwirkung
Hobbygärtnerin Hedwig (H) hat einige Kirschbäume im Garten. Während der Blütezeit landen einige Blüten auf dem Nachbargrundstück, was Nachbar Nikolaus (N) überhaupt nicht gefällt.
§ 906 BGB (unwesentliche Einwirkung)
Gertrud (G) hat Geburtstag und veranstaltet zum ersten Mal eine Grillparty. Der Geruch der gegrillten Würstchen stört Nachbar Norbert (N).

Grundfall zu nachbarschaftlichen Duldungspflicht (§ 906 BGB)

Kein Unterlassungsanspruch bei öffentlich-rechtlicher Duldungspflicht ggü. Drogenhilfezentrum

Abwandlung: Erlöschen der Duldungspflicht
Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes?
Grundfall: Unterlassungsanspruch
S wirft seinem Nachbarn N ständig Müll in den Garten. Weil N keinen Streit möchte, räumt er diesen einfach selbst weg. Irgendwann reicht es ihm aber und er verlangt von S sowohl die Beseitigung als auch die zukünftige Unterlassung.
Duldungspflicht, vertraglich
Kein Störer - Naturereignis
Eigentümerin E gehört ein Haus unterhalb eines von B betriebenen Staudamms. Dieser entspricht geltenden Sicherheitsstandards. Bei einem gewaltigen Erdbeben wird die Mauer des Staudamms dennoch beschädigt. Dadurch entweicht Wasser aus dem See und das Haus des E wird unter Wasser gesetzt.

Abwandlung: Störer - Naturereignis verschuldet
Eigentümerin E gehört ein Haus unterhalb eines von B betriebenen Staudamms. Bei einem Erdbeben wird die Mauer des Staudamms beschädigt, da dieser nicht fachgerecht errichtet war. Dadurch entweicht Wasser aus dem See und das Haus des E wird unter Wasser gesetzt.

Grundfall: mittelbarer Störer
Grundfall: Handlungsstörer
Trompeter T übt nachts immer wieder für seine Konzerte. Nachbar N kann daher nicht vernünftig schlafen und bittet den T eines Nachts darum, mit dem nächtlichen Üben aufzuhören.

Abwandlung: abgeschlossener Tatbestand
A lädt auf dem Grundstück des B Sperrmüll ab. Am Nachmittag sammelt die von B beauftragte Stadtreinigung den Sperrmüll ein und stellt dem B eine Rechnung dafür aus.

Abwandlung: fehlende Beeinträchtigung
Neben As Grundstück wird ein Haus gebaut, das ihm fortan bis in den späten Nachmittag die Sonne im Garten verwehrt. A ist zudem der Meinung, das neue Haus sei hässlich und verunstalte die Gegend. Zu allem Überfluss parkt der neue Nachbar N auch noch die Einfahrt des A zu.
Grundfall: Beseitigung (unverschuldet)
A fährt mit dem Auto auf einer Landstraße. Als ihn die LKW-Fahrerin L überholt, schert sie zu früh ein, sodass A von der Straße gedrängt wird und im Garten des E landet. Das Auto ist schrott, A aber zum Glück unverletzt. E möchte das Auto entfernt haben.
Einführungsfall: § 1004 BGB
Oma Ingrid (I) liebt laute Musik und lässt die ganze Nachbarschaft daran teilhaben. Nachbar Norbert (N), dem das benachbarte Grundstück gehört, erfreut das weniger.
Unterlassungsanspruch wegen Verletzung des öffentlich–rechtlichen Gebots zur Rücksichtnahme bei offenem Pferdestall?

Rechtsfolgen des Beseitigungsanspruchs
Arbeiterin A und Bonze B sind Nachbarn. B hat in seinem Garten ein Tennisfeld, A nur eine große Pappel. Die Wurzeln der Pappel wachsen in das Grundstück des B hinein und verursachen große Verwölbungen des Bodenbelags auf dem Tennisfeld. Um die Wurzeln zu entfernen, müsste zunächst der Bodenbelag entfernt werden.
Beseitigungsanspruch
Kaufmann K konnte Prokuristin P nicht aufhalten: Sie hat die E-Mail mit der unwahren Tatsachenbehauptung an die Kunden des K versendet.
Unterlassungsanspruch
Überhängende Äste – Anspruch auf Beseitigung (§ 910 BGB)?
Nachbarrecht – Beseitigungsanspruch gegen Birken trotz Grenzabstand
Veröffentlichung unerlaubter Stallaufnahmen – Unterlassungsanspruch und APR
Unterlassungsanspruch gegen Trompeten im Reihenhaus (§ 1004 Abs. 1 BGB)?
Bestellung einer Baulast zur Sicherung der Zuwegung eines Grundstücks
Baulast als Duldungspflicht gemäß § 1004 Abs. 2 BGB
Blendwirkung einer Photovoltaikanlage – Unterlassungsanspruch (§ 1004 BGB)
Teste dein Wissen zu Sachenrecht in 5 min