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Festnahmerechte gemäß § 127 StPO
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
T sieht, wie A das gekippte Fenster einer Wohnung öffnet, um in diese einzusteigen. Sofort stürmt er auf A zu und nimmt ihn in einen Polizeigriff. T übergibt den A anschließend der Polizei. Es stellt sich heraus, dass A der Mieter der Wohnung ist.
Einordnung
Festnahmerechte gemäß § 127 StPO
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Grundfall / unproblematische Konstellation einer rechtfertigenden Einwilligung
Arbeitskollege T hilft dem S bei Arbeiten im Garten des S. Mit Zustimmung des S hackt T eine Sichtschutzwand des S klein, damit sie besser abtransportiert werden kann.
Einwilligungsfähigkeit 1
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