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Eigene WE - Abgrenzung zur Botenschaft
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Die B ist Inhaberin eines Feinkostladens. Den Einkauf von Obst und Gemüse erledigt ihr entsprechend bevollmächtigter Ehemann M. Er fährt mehrmals pro Woche zum Großhändler, sucht die frischeste Ware aus und bestellt sie im Namen der B.
Einordnung
Eigene WE - Abgrenzung zur Botenschaft
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Abgabe einer eigenen WE/Abgrenzung zur Botenschaft
Mutter M schickt ihren 5-jährigen Sohn S zum Einkaufen auf den Wochenmarkt. Dabei gibt sie ihm eine Einkaufsliste und Geld mit. S gibt beides an den Händler H weiter. H übergibt S die Einkäufe.
Eigene WE - Vertreter mit gebundener Marschroute
K arbeitet im Bekleidungsgeschäft der B als Kassierer. Hierfür hat B ihn zu Anfang des Arbeitsverhältnisses entsprechend bevollmächtigt. K kassiert die Ware entsprechend den Preisetiketten ab.