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Rechtswidrigkeit: Verwerflichkeit, § 253 Abs. 2 StGB - 6

einfach
schwer57 % lösen richtig
7. Mai 2026

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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T bietet O die Möglichkeit an, aus der DDR zu fliehen. Dafür verlangt er jedoch einen “Maklerlohn” in Höhe von € 3.000. Ansonsten würde er O halt nicht helfen.

Einordnung

Rechtswidrigkeit: Verwerflichkeit, § 253 Abs. 2 StGB - 6

Wie funktioniert Jurafuchs?

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