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Wie lautet der Tenor bei einer übereinstimmenden Teilerledigungserklärung im Zivilprozess?
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Einseitige Erledigungserklärung - Leistungsklage ist zulässig und begründet, Erledigung nach Rechtshängigkeit ist eingetreten.
K klagt gegen B auf Zahlung von €7.000, die diese der K tatsächlich noch schuldet. Nach Klagezustellung zahlt B alles. K erklärt sodann den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt. B widerspricht und beantragt weiterhin Klageabweisung.

Einseitige Erledigungserklärung - Die Leistungsklage ist zulässig und begründet, Erledigung aber nicht eingetreten
K klagt gegen B auf Zahlung von €2.000. Nachdem gegen B ein Versäumnisurteil ergangen ist, vollstreckt K aus diesem. Im Einspruchstermin erklärt K den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt, B widerspricht.