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Recht zum Besitz? - gutgläubiger Ersterwerb des Anwartschaftsrechts
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
L leiht sich von ihrer Freundin E deren Ausgabe von „Der Untergang“. L veräußert und übergibt dieses an den gutgläubigen K, behält sich das Eigentum aber bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vor. Noch vor Zahlung des vollen Kaufpreises erfährt E davon und verlangt das Buch von K heraus.
Einordnung
Recht zum Besitz? - gutgläubiger Ersterwerb des Anwartschaftsrechts
Lösung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab
Diese 3 Rechtsfragen sind die Kernstücke des Falls.
1. Hat K ein Anwartschaftsrecht an dem Buch gutgläubig erworben?
2. E kann von K unstreitig Herausgabe des Buchs verlangen (§ 985 BGB).
3. Kann K durch Zahlung des Kaufpreises an L noch Eigentum an dem Buch erlangen, wenn er es zuvor an E herausgegeben hat?
Fundstellen
- Kindl, in: BeckOK-BGB, 64. Ed. 1.11.2022, § 929 RdNr. 63, 84
- Oechsler, in: MüKo-BGB, 9. A. 2023, § 932 RdNr. 19
- BGH, Urt. vom 21. 5. 1953 - IV ZR 192/52= NJW 1953, 1099
- Baldus, in: MüKo-BGB, 9. A. 2023, § 986 RdNr. 17ff.
- Wellenhofer, Sachenrecht, 37. A. 2022, § 14 RdNr. 19ff.
- Vieweg/Werner, Sachenrecht, 8. Aufl. 2018, § 7 RdNr. 21
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
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