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Zurücknahme des Tötungsverlangens
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Am Gründonnerstag bittet O seinen Freund T eindringlich, ihn am Ostermontag mit einem Pistolenschuss ins Herz zu töten. Karfreitag teilt O dem T mit, er nehme diesen Wunsch zurück. Dennoch erschießt T ihn am Ostermontag.
Einordnung
Zurücknahme des Tötungsverlangens
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Scherzhafte Äußerung und § 16 Abs. 2 StGB
O ist ein lebensfroher Mensch und bittet die T aus Spaß, ihn doch bei nächster Gelegenheit umzubringen. T versteht das Tötungsverlangen als ernst gemeint und tötet den O.
Produktfehler bei Kirschkern in Streuseltaler?
Richterin R kauft in der Mittagspause bei Konditor K einen von diesem hergestellten Kirschtaler, ein Gebäckstück mit Kirschfüllung und Streuselbelag. K verwendet hierfür maschinell entkernte Kirschen. Beim Verzehr des Kirschtalers beißt R auf einen darin eingebackenen Kirschkern. Dabei bricht ein Teil ihres oberen linken Eckzahns ab. Dass in einzelnen Kirschen ausnahmsweise noch ein Kern vorhanden ist, kann K nicht vermeiden.