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Persönl. Schutzbereich: Inländische juristische Personen des Privatrechts 1

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8. Mai 2026
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Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Die X-GmbH stellt Maschinen her. Die zuständige Umweltbehörde findet die Maschinen umweltverschmutzend und schließt kurzerhand den Betrieb der X-GmbH. Die X-GmbH sieht sich in ihrer Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) verletzt.

Einordnung

Persönl. Schutzbereich: Inländische juristische Personen des Privatrechts 1

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