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§ 316 StGB – Fahrlehrer ist kein „Fahrzeugführer“

einfach
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7. Mai 2026
8 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Der betrunkene Fahrlehrer T und seine Fahrschülerin F unternehmen eine Fahrschulfahrt. F lenkt das Fahrzeug und T bestimmt den Fahrtweg. Die zusätzlichen Pedalen auf der Beifahrerseite bedient T nicht.

Einordnung

§ 316 StGB – Fahrlehrer ist kein „Fahrzeugführer“

Wie funktioniert Jurafuchs?

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