4,7(105.405 mal geöffnet in Jurafuchs)
Geltung kraft Gesetzes als Willenserklärung, normiertes Schweigen (§ 516 Abs. 2 S. 2 BGB)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
S hat Schulden bei Mafiaboss M. Um S aus dieser misslichen Lage zu befreien, bezahlt Freund F dessen Schulden bei M, ohne dass der stolze S hiervon weiß. Als S sich nicht bedankt, fordert F ihn auf, ihm bis nächste Woche zu sagen, ob er die Zahlung an M als Geschenk annehme. S schweigt.
Einordnung
Geltung kraft Gesetzes als Willenserklärung, normiertes Schweigen (§ 516 Abs. 2 S. 2 BGB)
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Schweigen auf kaufmännisches Bestätigungsschreiben
Kaufmann K einigt sich telefonisch mit Verkäufer V über den Kauf von 50 Kameras zu je €140. Unmittelbar im Nachgang kommt V mit den Zahlen durcheinander und denkt, dass sie sich auf einen Kaufpreis von €150 geeinigt hätten. V schickt K deshalb kurz nach dem Telefonat eine „Auftragsbestätigung“ für 50 Kameras zu je €150. K reagiert nicht. V liefert die 50 Kameras und begehrt Zahlung von €7.500.
Voraussetzung der Abtretung - Abtretungsvertrag: Form?
M verkauft K mit notariell beurkundetem Kaufvertrag ein Grundstück am Tegernsee für €500.000. Am nächsten Morgen tritt sie ihrer Tochter T die Kaufpreisforderung gegen K mündlich ab.