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Öffentlich-rechtlicher Abwehranspruch
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Die Gemeinde G eröffnet neben dem Grundstück der N einen öffentlichen Grillplatz, auf dem am Wochenende zwischen 12 und 20 Uhr gegrillt werden darf. Der Platz wird tatsächlich fast permanent genutzt. N fühlt sich durch den dauerhaften Geruch belästigt und will, dass die Nutzungszeiten eingehalten werden.
Einordnung
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Vorbeugender öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch
Anwalt A hat sich von seinem Partner, dem Bürgermeister B der Gemeinde G, getrennt. Aus Wut kündigt Bürgermeister B dem A an, auf der Internetseite der Gemeinde G vor der schlechten Beratung in As Kanzlei zu warnen. A will das verhindern.
Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch
Gemeinde G erlässt einen Gebührenbescheid für die Straßenreinigung gegenüber A. A überweist statt der geforderten 100 € versehentlich 1.000 €. Sie möchte die zu viel bezahlten 900 € von G zurück bekommen.