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Besondere öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlagen: 25 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 25 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Besondere öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlagen für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Jurafuchs-Illustration zum Grundfall - Realhandeln: Mann R machte ein Plakat aufhängen, auf dem steht: Rightlingen Demo! Nicht hingehen!
Öffentliches Recht › Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil

Grundfall: Realhandeln - Jurafuchs

Die Vereinigung „Rightlingen“ veranstaltet von Ausschreitungen geprägte Demos. Im Vorfeld jeder Demo hängt der Gemeinderat der niedersächsischen Gemeinde G Plakate auf, auf denen er vor den Demos warnt. Versammlungsleiter R will, dass G zukünftig keine Plakate mehr aufhängt.

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Rechtsfolge: tatsächliche Wiederherstellung eines vergleichbaren Zustands

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Anspruchsgrenze: Rechtliche Unzulässigkeit

Behörde B hat in der leerstehenden Wohnung des Immobilienhais H die geflüchtete G untergebracht. Gegenüber H erging eine befristete Duldungsverfügung. Nach Ablauf der Frist wird G nirgendwo anders untergebracht, weil es keine alternative Unterkunft gibt. H will das nicht hinnehmen.

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Anspruchsgrenze: Unmöglichkeit der Wiederherstellung

Baubehörde B lässt aufgrund einer Abrissverfügung das Häuschen der kleinen Hexe H abreißen. Nach dem Abriss stellt sich heraus, dass die Abrissverfügung nichtig ist. H tobt vor Wut und fragt sich, was sie von B fordern kann.

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Rechtsfolge: Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands

Gemeinde G errichtet einen neuen Abwasserkanal. Dabei wird versehentlich ein Teil der Rohre auf Es Grundstück gebaut. Als E aus dem Urlaub kommt, verlangt er von G den Rückbau der Rohre. Der Rückbau ist rechtlich und tatsächlich möglich, der finanzielle Aufwand ist verhältnismäßig gering.

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Zurechenbarkeit Handeln privater Dritter

Gemeinde G lässt von Unternehmerin U einen neuen Abwasserkanal errichten. U verrechnet sich und legt versehentlich einen Teil der Rohre über das Grundstück von E, der sich gerade im Urlaub befindet. Als E wieder kommt, verlangt er von G, den Einbau der Rohre rückgängig zu machen.

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TB Merkmale

Polizeibehörde P hat die Kamera der demonstrierenden D beschlagnahmt, weil diese damit Polizeigewalt dokumentiert hat. Als sich herausstellt, dass die Beschlagnahme rechtswidrig ist, hebt P den Beschlagnahmebescheid auf. D will ihre Kamera zurück.

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Grundfall: Vollzugsfolgenbeseitigungsanspruch

Die Polizeibehörde P erlässt einen Durchsuchungsbescheid gegenüber Hackerin H. Bei der Durchsuchung wird Hs Haus komplett auf den Kopf gestellt und die Eingangstür beschädigt. Später stellt sich heraus, dass die Durchsuchung rechtswidrig war. H will, dass die Eingangstür repariert wird.

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Grundfall: Allgemeiner Folgenbeseitigungsanspruch

Die Gemeinde G hat kurzfristig eine Grünfläche der A genutzt, um dort Corona-Tests durchzuführen, weil das daneben liegende Testzentrum überlastet war. Es gibt keine Rechtsgrundlage für Gs Handeln. Nach der Nutzung ist As Rasen ruiniert. A will, dass G die Fläche wieder in Ordnung bringt.

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Grundfall: Anspruch Bürger gegen Behörde

Investorin I zahlt aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Vertrags 10.000 Euro an die Gemeinde G, damit diese die Erschließung einiger Baugrundstücke vorantreibt, auf denen I Immobilien errichten will. Der öffentlich-rechtliche Vertrag stellt sich als nichtig heraus.

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Rechtsweg und statthafte Klageart

Atheist A wohnt neben einer evangelischen Kirche. Durch das stündliche Glockengeläut sowie das liturgische Läuten zu Gottesdienstzeiten fühlt A sich zunehmend gestört. Er möchte dagegen vor dem Verwaltungsgericht klagen.

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Besondere öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlagen: Rechtswidrigkeit von hoheitlichen Äußerungen

Bundesministerin A warnt öffentlich vor der Glaubensgemeinschaft der Zauberhüte Z. Sie bezeichnet diese als „Psychosekte“ - wofür keine Anhaltspunkte vorliegen - , die sich öffentlich homophob positioniere - was inhaltlich zutrifft. Oberzauberhut O ist empört und will, dass A solche „Warnungen“ in Zukunft unterlässt.

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TB Merkmale

Die Gemeinde G hat kurzfristig eine Grünfläche der A genutzt, um dort Corona-Tests durchzuführen, weil das daneben liegende Testzentrum überlastet war. A will, dass G dies in Zukunft unterlässt. Es gibt keine Rechtsgrundlage für Gs Handeln.

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Abwandlung: Konkret drohender VA

Die zuständige Behörde B teilt Gastwirtin W mit, dass sie beabsichtigt, ihre Gaststättenerlaubnis zu widerrufen. Da W sich zur Zeit finanziell gerade so über Wasser hält, wäre bereits ein Tag, an dem sie ihre Kneipe nicht öffnet, ein großes Problem für sie. Sie will, dass B den Widerruf gar nicht erst erlässt.

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Rechtsweg und Statthafte Klageart

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Rechtsfolge Grundfall: Unterlassen der hoheitlichen Maßnahme

Gemeinde G beginnt vor Ns Grundstück mit einer Großbaustelle zur Erhaltung der Straße. Die Immissionen der Baustelle übersteigen die Richtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) erheblich, sodass N sich nicht mehr in seinem Garten aufhalten oder lüften kann. N will, dass G es unterlässt, die Richtwerte dauerhaft zu überschreiten.

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Problem: Zurechnung Handeln privater Störer

Die Gemeinde G eröffnet neben dem Grundstück der N einen öffentlichen Grillplatz. Der Platz wird fast durchgehend genutzt. Wegen des dauerhaften Qualms kann N ihre Fenster kaum noch öffnen. G hat die Nutzungsordnung, nach der das Grillen nur am Wochenende zwischen 17 und 20 Uhr erlaubt ist, versehentlich nicht auf dem Platz ausgehängt.

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TB Merkmale

Die Gemeinde G beginnt vor dem Grundstück des N mit einer Großbaustelle zur Erhaltung der Straße. Der Lärm hindert N daran, nachmittags auf seiner Terrasse zu liegen. Weiterhin kann er die Fenster tagsüber nicht öffnen. Die Immissionen der Baustelle übersteigen die Richtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm nicht.

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Grundfall

Die Gemeinde G beginnt vor dem Grundstück des N mit einer Großbaustelle zur Erhaltung der Straße. N fühlt sich durch den Lärm belästigt und will, dass die Bauarbeiten beendet werden.

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Öffentliches Recht › Staatshaftungsrecht

Multiple Choice: Herleitung

Die öffentlich-rechtlichen Anspruchsgrundlagen sind allgemein anerkannt. Du darfst die Herleitung in der Klausur daher nicht lang ausführen, solltest aber die Ansichten kurz aufzählen. Die Argumente für die verschiedenen Begründungen können zudem in der mündlichen Prüfung relevant werden. Welche Ansätze werden vertreten?

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Öffentlich-rechtlicher Vollzugsbeseitigungsanspruch

Die Stadt B erlässt gegenüber Immobilienhai H einen Bescheid, wonach die Geflüchtete G für 90 Tage in einer seiner Wohnungen untergebracht wird. Nach 90 Tagen hat B keine neue Unterbringung organisiert, sodass G in der Wohnung bleibt. H will, dass G auszieht.

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Öffentlich-rechtlicher allgemeiner Folgenbeseitigungsanspruch

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Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch

Gemeinde G erlässt einen Gebührenbescheid für die Straßenreinigung gegenüber A. A überweist statt der geforderten 100 € versehentlich 1.000 €. Sie möchte die zu viel bezahlten 900 € von G zurück bekommen.

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Öffentliches Recht › Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil

Vorbeugender öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch

Anwalt A hat sich von seinem Partner, dem Bürgermeister B der Gemeinde G, getrennt. Aus Wut kündigt Bürgermeister B dem A an, auf der Internetseite der Gemeinde G vor der schlechten Beratung in As Kanzlei zu warnen. A will das verhindern.

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Öffentlich-rechtlicher Abwehranspruch

Die Gemeinde G eröffnet neben dem Grundstück der N einen öffentlichen Grillplatz, auf dem am Wochenende zwischen 12 und 20 Uhr gegrillt werden darf. Der Platz wird tatsächlich fast permanent genutzt. N fühlt sich durch den dauerhaften Geruch belästigt und will, dass die Nutzungszeiten eingehalten werden.