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„Anfechtung“ eines Maklervertrages als Widerrufserklärung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

K meldet sich auf eine Anzeige des Portals Immoscout23. Weil das Objekt bereits verkauft ist, bietet Makler M ihm per E-Mail ein vergleichbares (online eingestelltes) Objekt an. In der Anzeige war M als Ansprechpartner bezeichnet und ein Hinweis auf eine Provision enthalten. K bittet M um einen Besichtigungstermin. Später kauft er das Objekt von V. Mit der Begründung, das Objekt sei mangelhaft, ficht K den Vertrag mit M wegen arglistiger Täuschung an.
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§ 656 Abs. 1 S. 1 BGB
Da A in seiner verzweifelten Suche keine passende Frau findet, beauftragt er die Vermittlungsagentur V. V soll A eine Reihe passender Kandidatinnen vorstellen. Als er A zehn passende Vorschläge präsentiert und die Vergütung verlangt, weigert sich der geizige A zu zahlen.

§ 656 Abs. 1 S. 2 BGB
A beauftragt die Ehevermittlung V, passende Kandidatinnen auszuwählen. V nimmt den Auftrag an. A heiratet dann auch eine Kandidatin und zahlt V den im Vorfeld vereinbarten Lohn in Höhe von €10.000. Als A kurz darauf erfährt, dass er zur Zahlung des Maklerlohns nicht verpflichtet war, fordert er das Geld zurück.