4,7(7.531 mal geöffnet in Jurafuchs)
§ 656 Abs. 1 S. 1 BGB
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Da A in seiner verzweifelten Suche keine passende Frau findet, beauftragt er die Vermittlungsagentur V. V soll A eine Reihe passender Kandidatinnen vorstellen. Als er A zehn passende Vorschläge präsentiert und die Vergütung verlangt, weigert sich der geizige A zu zahlen.
Einordnung
§ 656 Abs. 1 S. 1 BGB
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Partnervermittlungsvertrag – Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Widerrufs
P schließt bei K mit dieser einen Partnervermittlungsvertrag. „Hauptleistungspflicht“ ist nach dem Vertragsformular die Erstellung von 21 Partnervorschlägen, verfügbar für 12 Monate. K verlangt umgehende Leistung und zahlt die Vergütung. P erstellt 21 Vorschläge. Nach 5 Tagen hat K 3 davon erhalten und erklärt den Widerruf.

§ 656 Abs. 1 S. 2 BGB
A beauftragt die Ehevermittlung V, passende Kandidatinnen auszuwählen. V nimmt den Auftrag an. A heiratet dann auch eine Kandidatin und zahlt V den im Vorfeld vereinbarten Lohn in Höhe von €10.000. Als A kurz darauf erfährt, dass er zur Zahlung des Maklerlohns nicht verpflichtet war, fordert er das Geld zurück.