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Fehlender Nötigungsspezifischer Zusammenhang – Versuch der Nötigung

einfach
schwer83 % lösen richtig
7. Mai 2026
8 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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U schuldet X €200. X sagt U, dass ihm „seine Schläger einen Besuch abstatten”, sollte U nicht umgehend zahlen. U weiß, dass X keine Schlägertruppe kennt, erinnert sich aber durch die Ankündigung des X an die Schulden und begleicht diese.

Einordnung

Fehlender Nötigungsspezifischer Zusammenhang – Versuch der Nötigung

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