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Sachlicher Schutzbereich: Weiteres Negativbeispiel für allgemein zugängliche Quelle (unveröffentlichte Gerichtsakten)
Sachverhalt
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Sachlicher Schutzbereich: Geschütztes Verhalten 1: Passive Entgegennahme von Informationen
Zeitschriftenliebhaber Z liest die Zeitschrift "BingeEating4u". Gegenstand der Zeitschrift sind ungesunde Esswettbewerbe. Um dem ungesunden Lebensstil der Bevölkerung entgegenzuwirken, wird ein Gesetz verabschiedet, das den Zugang zu derartigen Zeitschriften beschränkt.
Sachlicher Schutzbereich: Geschütztes Verhalten 2a: Aktive Beschaffung von Informationen
Privatperson P ist sensationslustig und fertigt deshalb in seiner Freizeit Ton- und Bildaufnahmen von Verkehrsunfällen an. Beim letzten Verkehrsunfall gerät P jedoch mit der Polizei aneinander und erhält einen Platzverweis.