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Sachlicher Schutzbereich: Geschütztes Verhalten 2a: Aktive Beschaffung von Informationen
Sachverhalt
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Sachlicher Schutzbereich: Geschützes Verhalten – Aktive Beschaffung von Informationen (Aufstellen einer Parabolantenne)
Müller M wohnt in einer städtischen Sozialunterkunft. Damit er Satellitenfernsehen empfangen kann, möchte er auf dem Dach eine Parabolantenne installieren. Die Stadt versagt ihm die hierfür erforderliche Genehmigung.
Sachlicher Schutzbereich 3: kein Anspruch gegen den Staat auf Eröffnung neuer Informationsquellen/Zugänglichmachen von Information
Aktivistin A möchte einen Anspruch aus dem <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/ifg/__1.html">Informationsfreiheitsgesetz (IFG)</a> gegen eine Bundesbehörde geltend machen. Da die Informationen nicht vorliegen, kann ihr Begehren materiell-rechtlich nicht auf das IFG gestützt werden. A fordert, dass die Informationen neu erhoben werden. Die Behörde lehnt dies ab.