4,7(14.608 mal geöffnet in Jurafuchs)
Pflichten des Dienstgläubigers – Vergütungspflicht ohne Dienstleistung: kurzzeitige Verhinderung, § 616 BGB
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Intendant I hat mit Opernsängerin O einen Dienstvertrag für 25 Vorstellungen von „Die Zauberflöte“ geschlossen, die jeweils Freitagabend stattfinden. Für jede Vorstellung ist eine Vergütung von €800 vereinbart. Kurz vor der letzten Vorstellung erkrankt die nicht krankenversicherte O an einer Erkältung, sodass sie nicht singen kann.
Einordnung
Pflichten des Dienstgläubigers – Vergütungspflicht ohne Dienstleistung: kurzzeitige Verhinderung, § 616 BGB
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Zeitablauf, § 620 Abs. 1 BGB
Frau F schließt mit Telekommunikationsanbieter T einen Mobilfunkvertrag für ihre Auslandsreise, der eine befristete Laufzeit von 12 Monaten bis zum 31.12.2021 hat.

Erfüllung
Die 18-jährige A schließt mit Nachhilfelehrerin N einen Dienstvertrag. N verpflichtet sich, der A einmal wöchentlich für je €30 Nachhilfe in Physik zu geben, um die A auf ihre bevorstehende Abiturprüfung vorzubereiten.