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Schuld: Verbotsirrtum (Unrechtszweifel-Rechtsprechung)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

T ist der Vater von O und glaubt an ein elterliches Züchtigungsrecht. Als dieser ihn eines Tages reizt, beschließt er, diesem abends kräftige Hiebe auf den Hintern zu geben. Seinen Anwalt A, den er um Rat bitten wollte, erreicht er davor nicht. A geht von einer alten Rechtslage aus und hätte T die Rechtmäßigkeit bescheinigt.
Einordnung
Schuld: Verbotsirrtum (Unrechtszweifel-Rechtsprechung)
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