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Hypothek: Löschungsanspruch nach § 1179a Abs. 1 BGB

einfach
schwer71 % lösen richtig
7. Mai 2026
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Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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S einigt sich mit G über die Aufnahme eines Kredits und bestellt G eine Briefhypothek. G wird insolvent, ehe sie das Darlehen auszahlen kann. Zu einem späteren Zeitpunkt gewährt ein Freund (F) der S einen Kredit in Höhe von €50.000, den F auch auszahlt. Als Sicherheit bestellt S dem F eine Hypothek am Grundstück.

Einordnung

Hypothek: Löschungsanspruch nach § 1179a Abs. 1 BGB

Wie funktioniert Jurafuchs?

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