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Hypothek: Löschungsanspruch nach § 1179a Abs. 1 BGB
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
S einigt sich mit G über die Aufnahme eines Kredits und bestellt G eine Briefhypothek. G wird insolvent, ehe sie das Darlehen auszahlen kann. Zu einem späteren Zeitpunkt gewährt ein Freund (F) der S einen Kredit in Höhe von €50.000, den F auch auszahlt. Als Sicherheit bestellt S dem F eine Hypothek am Grundstück.
Einordnung
Hypothek: Löschungsanspruch nach § 1179a Abs. 1 BGB
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