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Kein Unfall: Belangloser Sachschaden?
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§ 315d Abs. 1 StGB: Nicht unerlaubt
T nimmt an einer genehmigten Motorradveranstaltung teil. Auf einer dafür gesperrten Straße müssen zwei Fahrer zeitgleich eine 200 Meter lange Strecke bei stehendem Start schnellstmöglich zurücklegen. Die wirksam erteilte Genehmigung ist materiell rechtswidrig, jedoch nicht nichtig.
Kein Unfall: Belangloser Personenschaden?
Als T mit seinem Toyota ausparken will, streift er die O. Diese spürt bloß einen leichten Schmerz, der sofort wieder vergeht. Sodann fährt T davon.