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Pfandrecht als Rechtsmangel
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

V ist notorisch pleite. Weil er aber unbedingt eine Playstation 5 will, verkauft er über eBay Kleinanzeigen sein Nespresso-Gerät an K. Kurz bevor K die Wohnung des V durch die offene Tür betritt, hört er wie V’s Vermieter sich beschwert, dass V seit 3 Monaten nicht mehr die Miete gezahlt habe. Anschließend nimmt K das Gerät mit.
Einordnung
Pfandrecht als Rechtsmangel
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Kein Rechtsmangel bei gutgläubigem (lastenfreien) Erwerb
K sucht einen Fjällräven-Rucksack und wird auf eBay Kleinanzeigen fündig. Als sie ihn bei V, der in einer Mietwohnung wohnt, abholen will, erkundigt sie sich, ob alle Mietforderungen bezahlt sind und an der Sache kein Vermieterpfandrecht besteht. V beteuert, alles sei in Ordnung. In Wahrheit hat V seit Monaten nicht mehr seine Miete bezahlt. K nimmt den Rucksack mit.

Rechtsmangel Vormerkung / Entscheidender Zeitpunkt
V verkauft dem K mit notariellem Vertrag eine Altbauvilla in Bonn. Nach Vertragsunterzeichnung und Kaufpreiszahlung übergibt V dem K die Schlüssel. Drei Monate später, kurz vor Eintragung des K als Eigentümer in das Grundbuch, wird zugunsten des D eine Auflassungsvormerkung in das Grundbuch eingetragen.