Sach- und Rechtsmängel: 44 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 44 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Sach- und Rechtsmängel für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Sachmangel: Schlechter Ruf/ Verdacht eines Mangels, § 434 Abs. 1 BGB
Sache entspricht der bereitgestellten Probe/Muster, § 434 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 BGB
K probiert in Vs Laden verschiedene Parfümproben, die zum Testen bereitstehen. Begeistert von einem der Düfte kauft K sofort das Parfüm, ohne sich an der Kasse auf die Parfümprobe zu beziehen. Zu Hause merkt K jedoch, dass es sich wohl um eine neue Charge des Parfüms handeln muss. Der Geruch unterscheidet sich von der Probe.
Objektive Anforderungen: Haltbarkeit der Sache, § 434 Abs. 3 S. 2 BGB
K kauft auf eBay-Kleinanzeigen von V ein T-Shirt für €2. Nach einem Jahr hat das T-Shirt aufgrund der billigen Verarbeitung trotz des normalen Gebrauchs des K überall Löcher und kann nicht mehr getragen werden.
Gewöhnliche Verwendung, § 434 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BGB
K produziert Vogelfutter. Sie kauft bei V eine Abfüllmaschine. In der Auftragsbestätigung gibt V an, die Maschine schaffe "bis zu 40 Tüten/Minute". K möchte 20 Tüten/Minute abfüllen. Nach Lieferung stellt K fest, dass die Maschine nicht mal das schafft. Zum Verpacken nach industriellen Maßstäben ist sie aber grundsätzlich geeignet.
Sachmangel: offene Teilleistung
K bestellt bei V 10t Gummibärchen. V hat Probleme mit seinen Zulieferern. Er liefert deshalb zunächst 5t Gummibärchen und verspricht den Rest schnellstmöglich zu besorgen.
§ 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB - Negative Beschaffenheitsvereinbarung
Anwältin A kauft für ihre Kanzlei von Händlerin H ein Dienstfahrrad. Beim Abschluss des Kaufvertrags vereinbaren sie mündlich, dass die Bremsen des Fahrrads defekt sind und eigenhändig von A ausgetauscht werden müssten, damit das Fahrrad betriebsbereit ist.
Sachmangel: Ungleichartige Sachen
K bestellt beim Warenhaus W kurz vor Weihnachten noch Geschenke. Ihre Eltern sollen die neue CD von Adele erhalten, ihr Bruder eine Bluetoothbox und ihr Opa ein Puzzle. Nur das Puzzle kommt an.
Interoperabilität, § 434 Abs. 2 S. 2 BGB
K kauft von V eine Smart-Home-Lampe. V versichert, dass diese mit den anderen Smart-Home-Geräten, die K bereits besitzt, interagieren könne. Zuhause angekommen stellt K fest, dass die Lampe sich nicht mit den anderen Geräten verbinden lässt.
Kompatibilität, § 434 Abs. 2 S. 2 BGB
Anwältin A möchte von V ein Ladekabel für ihr dienstliches E-Auto kaufen. V sichert zu, dass das Kabel auch für das Automodell der A geeignet ist. Daraufhin willigt A in den Kauf ein. Es stellt sich heraus, dass das Ladekabel nicht für As Automodell geeignet ist, das Kabel nämlich nicht in den entsprechenden Anschluss passt. Bei anderen Automodellen funktioniert das Kabel problemlos.

Sachmangel: Vereinbarte Beschaffenheit, § 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 – Beschaffenheitsvereinbarung beim Grundstückskauf

Öffentliche Äußerung (Exposé) bei Grundstückskauf
V will sein bebautes Grundstück veräußern und beauftragt dafür die Maklerin M. Im Verkaufsexposé steht, das 1930 gebaute Haus sei komplett saniert und der Keller trocken und ohne Schäden. In Wahrheit hat der Keller Feuchtigkeitsschäden. K kauft das Grundstück mit notariellem Kaufvertrag, in welchen das Exposé nicht aufgenommen wurde.
Rechtsmangel: Öffentlich-rechtliche Beschränkungen – Öffentliche Abgaben und Lasten
K kauft von V ein Grundstück. Nach der Eintragung im Grundbuch stellt K fest, dass er für das Grundstück regelmäßig Abgaben nach dem Kommunalabgabengesetz leisten muss.
Rechtsmangel: Öffentlich-rechtliche Beschränkungen – Gesetzliche Nutzungsbeschränkung

Rechtsmangel: Privatrechtliche Rechte Dritter – Urheberrechte/ gewerbliche Schutzrechte
K kauft von V ein Textverarbeitungsprogramm. Der Softwareentwickler S hatte dem V jedoch keine Lizenz zum Verkaufen zur Verfügung gestellt.

Rechtsmangel Vormerkung / Entscheidender Zeitpunkt
V verkauft dem K mit notariellem Vertrag eine Altbauvilla in Bonn. Nach Vertragsunterzeichnung und Kaufpreiszahlung übergibt V dem K die Schlüssel. Drei Monate später, kurz vor Eintragung des K als Eigentümer in das Grundbuch, wird zugunsten des D eine Auflassungsvormerkung in das Grundbuch eingetragen.

Kein Rechtsmangel bei gutgläubigem (lastenfreien) Erwerb
K sucht einen Fjällräven-Rucksack und wird auf eBay Kleinanzeigen fündig. Als sie ihn bei V, der in einer Mietwohnung wohnt, abholen will, erkundigt sie sich, ob alle Mietforderungen bezahlt sind und an der Sache kein Vermieterpfandrecht besteht. V beteuert, alles sei in Ordnung. In Wahrheit hat V seit Monaten nicht mehr seine Miete bezahlt. K nimmt den Rucksack mit.

Pfandrecht als Rechtsmangel
V ist notorisch pleite. Weil er aber unbedingt eine Playstation 5 will, verkauft er über eBay Kleinanzeigen sein Nespresso-Gerät an K. Kurz bevor K die Wohnung des V durch die offene Tür betritt, hört er wie V’s Vermieter sich beschwert, dass V seit 3 Monaten nicht mehr die Miete gezahlt habe. Anschließend nimmt K das Gerät mit.

Rechtsmangel: Eintragung SIS

Rechtsmangel: Eigentum eines Dritten / § 438 analog
Rechtsmangel: Eigentum eines Dritten
V verkauft und übergibt dem K einen alten Trabi. Sie einigen sich auch über den Eigentumsübergang, einen Monat nach Übergabe stellt sich jedoch heraus, dass der Trabi vor einiger Zeit der O gestohlen worden war. O weigert sich, das Auto an K zu übereignen.
Rechtsmangel: Öffentlich-rechtliche Beschränkungen – nicht bestehende Buchrechte
K kauft von V ein Grundstück. Dieses soll nach dem Kaufvertrag unbelastet sein, es ist jedoch eine bereits getilgte Hypothek im Grundbuch eingetragen.
Rechtsmangel: Privatrechtliche Rechte Dritter - obligatorische Rechte
K kauft von V ein Haus. Nach der Übereignung erfährt K jedoch, dass das Haus an M vermietet ist und dieser sich auf Grundlage des Mietvertrages weigert, das Haus zu räumen.
Rechtsmangel: Privatrechtliche Rechte Dritter - Dingliche Belastung
K kauft von V mit notarieller Beurkundung ein Grundstück. Nach Eigentumsübertragung erfährt er jedoch, dass das Grundstück mit einer Hypothek belastet ist.
Sachmangel: Zuviellieferung
K kauft von V einen Karton mit Kaugummis, V liefert jedoch 3 Kartons.
Sachmangel: Lieferung zu geringer Menge als Sachmangel – Minderlieferung
K bestellt bei V 10t Gummibärchen. V liefert versehentlich nur 9t. Dies konnte K bei Anlieferung noch nicht erkennen.
Sachmangel: Lieferung anderer Sache, § 434 Abs. 5 – Falschlieferung
Käufer K schließt mit Verkäufer V einen Kaufvertrag über eine Gans-Statue. Mit dem Willen, seiner Vertragsverpflichtung nachzukommen, liefert V jedoch die Statue einer Katze.
Sachmangel: Mangelhafte Montageanleitung, § 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB
Sachmangel: Mangelhafte Montageanleitung, § 434 Abs. 2 S.1 Nr. 3 BGB
K kauft von V ein Regal, welches K zuhause zusammenbauen muss. Hierzu soll V eine Montageanleitung mitschicken. Nebst dem Regal wird eine auf Deutsch übersetzte Montageanleitung mitgesendet, da die Originalmontageanleitung in Englisch verfasst wurde. K baut das Regal fehlerhaft auf.
Sachmangel: Unsachgemäße Montage, § 434 Abs. 2 S. 1
K kauft von V eine Waschmaschine mit Montageservice bei sich zu Hause. V liefert eine einwandfreie Waschmaschine, schließt diese jedoch falsch an, wodurch die Waschmaschine so beschädigt wird, dass sie sich nicht mehr anstellen lässt.
Sachmangel: Vereinbarte Beschaffenheit, § 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 – Vereinbarung „für Reitanfänger geeignet“
K kauft von V ein Reitpferd für €55.000. Sie vereinbaren, dass es sich bei dem Pferd um ein leicht umgängliches, für Anfänger geeignetes Lehrpferd handelt. Kurz nach Übergabe stellt sich heraus, dass das Pferd bereits bei Gefahrübergang scheu und nervös ist und sein Umgang besondere Erfahrung verlangt.
Vereinbarung „keine Vorschäden“ / Leiche als Vorschaden
K kauft von V einen gebrauchten Porsche. Im Kaufvertrag ist der Pkw „ohne Vorschäden“ beschrieben. Nach Übergabe stellt sich heraus, dass sich in dem Pkw über eine Zeit von 4 Wochen bei einer Außentemperatur von 18 Grad eine Leiche befand und dabei Leichenflüssigkeit austrat, sodass die gesamte Innenbekleidung ausgetauscht werden musste.
Sachmangel: Öffentliche Äußerungen des Verkäufers, § 434 Abs. 3 S. 1 Nr. 2b BGB / Falsche Angaben zum Kfz-Kraftstoff
K kauft von V ein Auto, welches dieser vom Hersteller H gekauft hatte. Laut einem Werbeprospekt des H kann das Kfz mit bleifreiem Normal- oder Superbenzin von 91 ROZ betrieben werden. Nach Übergabe stellt sich heraus, dass zur Verwendung des Autos jedoch Super- oder Superplusbenzin ab 95 ROZ benötigt wird.
Sachmangel: Öffentliche Äußerungen des Verkäufers, § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, S. 3
K kauft von V ein Auto. Laut Hersteller-Prospekt hat das Auto ein Smart-Key-System. Nach Übergabe stellt sich heraus, dass Bahnleitungen und Mobilfunkmasten die Verbindung stören. K kann dann das Auto nur mit dem Notschlüssel öffnen.
Sachmangel: Übliche Beschaffenheit, § 434 Abs. 3 S. 1 Nr. Nr. 2a BGB – Gebrauchtwagen mit Unfallschaden
K kauft von KFZ-Händler V einen Gebrauchtwagen für €24.990. Im Bestellformular steht: „Unfallschäden lt. Vorbesitzer Nein“. Als K das Auto weiterverkaufen will, kommt heraus, dass es einen reparierten, erheblichen Unfallschaden (eingebeulte Heckklappe) erlitten hatte.
Sachmangel: Übliche Beschaffenheit, § 434 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BGB – Tiere mit Abweichungen vom physiologischen Idealzustand
K kauft von V für €7.000 eine Stute zur Nutzung als Reitpferd. Nach Übergabe stellt der Tierarzt einen Befund der Röntgenklasse III fest. In Röntgenklasse III fallen „Befunde, die deutlich von der Norm abweichen, bei denen klinische Erscheinungen in Zukunft aber trotzdem wenig wahrscheinlich sind“. Das Pferd hat derzeit keine Symptome. Der Markt reagiert auf solche Befunde mit Preisabschlägen von 25%.
Sachmangel: Vereinbarte Beschaffenheit, § 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 – Verkauf eines "Jahreswagens"
Eignung zur gewöhnlichen Verwendung und übliche Beschaffenheit – Sachmangel nach § 434 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 und 2 BGB
Sachmangel: Übliche Beschaffenheit, § 434 Abs. 3 S. 1 Nr. Nr. 2b BGB
K kauft bei Händler V eine neue Waschmaschine (€1.500). Über den Funktionsumfang sprechen sie nicht. Nach Lieferung stellt K fest, dass die Spezialwaschprogramme aufgrund fehlerhafter Elektronik nicht funktionieren. Sie kann nur die Standard-Programme verwenden.
Vertraglich vorausgesetzte Verwendung – Sachmangel nach § 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB (PRRS-Virus)
K kauft für ihre Mastferkel-Zucht Sperma bei V. V bewirbt ihren Eberbestand als „PRRS-Virus-unverdächtig“. K setzt das Sperma in ihre Sauen ein. Danach informiert V sie, ihr Bestand sei PRRS-verseucht. Eine Infektion führt zu Totgeburten und ist auch für die Sauen lebensgefährlich.
Anforderungen an die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung – Sachmangel gemäß § 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB
K produziert Vogelfutter. Sie kauft bei V eine Abfüllmaschine. In der Auftragsbestätigung gibt V entsprechend der vorangegangenen Verhandlungen an, die Maschine schaffe "bis zu 40 Tüten/Minute". K möchte 20 Tüten/Minute abfüllen. Nach der Lieferung stellt K fest, dass die Maschine nicht mal das schafft. Zum Verpacken nach industriellen Maßstäben ist sie aber grundsätzlich geeignet.
Vereinbarte Beschaffenheit – Sachmangel nach § 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 1: Verkauf eines Fahrzeugs als „fabrikneu“
K kauft von V einen Škoda Octavia. Im Kaufvertrag ist der Pkw als „fabrikneu“ beschrieben. Nach Übergabe stellt sich heraus, dass zwischen Fahrzeugherstellung und Kaufvertragsabschluss 19 Monate lagen.
Eignung zur gewöhnlichen Verwendung – Sachmangel nach § 434 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BGB
Sachmangel: Vereinbarte Beschaffenheit, § 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 – Vereinbarung einer Beschaffenheit
Katzenliebhaber K kauft bei Händler V eine neue Waschmaschine (€1.500). K denkt sich bei Vertragsschluss, die Maschine werde sicherlich mit einem Spezialwaschprogramm zur Tierhaarentfernung ausgestattet sein. Nach der Lieferung stellt K fest, dass dieses Spezialprogramm fehlt.
Sachmangel: Vereinbarte Beschaffenheit, § 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 – vereinbarte Beschaffenheit
Katzenliebhaber K kauft bei Händler V eine neue Waschmaschine (€1.500). Sie vereinbaren bei Vertragsschluss, dass die Maschine mit einem Spezialwaschprogramm zur Tierhaarentfernung ausgestattet ist. Nach der Lieferung stellt K fest, dass dieses Spezialprogramm fehlt.
Teste dein Wissen zu Kaufrecht in 5 min