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Haftung der Erzeugnisse und getrennten Bestandteile – 2. Entfernung nach Beschlagnahme und Veräußerung

einfach
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7. Mai 2026
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Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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E gehört ein Hausgrundstück, auf dem eine Hypothek lastet. Im Haus ist eine Einbauküche eingebaut, die E an K veräußert. Das Gericht ordnet die Zwangsversteigerung an, der Versteigerungsvermerk ist im Grundbuch eingetragen. Nun holt der unwissende K die Küche vom Grundstück des E ab.

Einordnung

Haftung der Erzeugnisse und getrennten Bestandteile – 2. Entfernung nach Beschlagnahme und Veräußerung

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