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Rücknahme eines begünstigenden VA
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Bauherr B erhält eine Baugenehmigung für ein Wohnhaus. Einen Tag später erkennt der Sachbearbeiter, dass die Errichtung des Wohnhauses an der beantragten Stelle in der beantragten Form unter keinen Umständen genehmigungsfähig ist. Die Behörde hebt die Genehmigung auf.
Einordnung
Rücknahme eines begünstigenden VA
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Aufhebung eines bestandskräftigen VA
Eigentümerin C erhält eine Rückbauverfügung für ihren Wintergarten. C ist sich keiner Schuld bewusst, denkt aber, gegen die Verfügung nichts unternehmen zu können. Zwei Monate später erkennt die Behörde, dass die Verfügung rechtswidrig war, und will diese aufheben.
Rücknahme eines belastenden VAs: § 48 Abs. 1 VwVfG: Nichtigkeit der Ermächtigungsgrundlage
Ein neues Gesetz ermächtigt die Gemeinde G, einzelnen Hauseigentümern die Struktur der Außenfassade vorzugeben. G verfügt gegenüber E, dass er an seiner Außenfassade Kreuze anbringen muss. Noch bevor der Verwaltungsakt bestandskräftig ist, wird das Gesetz vom BVerfG für nichtig erklärt.