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Funktionsweise der Zulässigkeit eines Vorhabens nach Maßgabe eines Gebiets i.S.d. BauNVO (Grundfall)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Immobilienhai E ist Eigentümer eines Grundstücks, das im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegt und das er mit einem Wohnhaus bebauen möchte. Die Umgebung ist als reines Wohngebiet ausgewiesen. Die Erschließung ist gesichert.
Einordnung
Funktionsweise der Zulässigkeit eines Vorhabens nach Maßgabe eines Gebiets i.S.d. BauNVO (Grundfall)
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Funktionsweise der Zulässigkeit eines Vorhabens nach Maßgabe eines Gebiets i.S.d. BauNVO (Ausnahme)
Immobilienhai E ist Eigentümer eines Grundstücks, das im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegt und das er mit dem ersten Supermarkt in diesem Gebiet bebauen möchte. Die Umgebung ist als reines Wohngebiet ausgewiesen.
Besondere Ausnahmen nach § 1 Abs. 4-10 BauNVO
Gemeinde G weist in einem qualifizierten Bebauungsplan ein Kerngebiet (§ 7 BauNVO) aus und setzt fest, dass Vergnügungsstätten dort nur ausnahmsweise zulässig sind. Damit soll das Wohnen in der Innenstadt wieder interessant gemacht und die Attraktivität der Innenstadt gesichert werden.