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Zulässigkeit eines Vorhabens im reinen Wohngebiet 1 (Grundfall)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
E vermietet seine Münchner Eigentumswohnung tageweise an Urlauber und Touristen. Der qualifizierte Bebauungsplan weist ein reines Wohngebiet aus. Dem Beamten B ist Es „Gebaren“ ein Dorn im Auge.
Einordnung
Zulässigkeit eines Vorhabens im reinen Wohngebiet 1 (Grundfall)
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