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Zulässigkeit eines Vorhabens im allgemeinen Wohngebiet (Grundfall)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Gastwirt G will ein großes Restaurant mit Platz für 800 Gäste eröffnen. Dafür hat er ein Grundstück in G im Blick. Der qualifizierte Bebauungsplan weist ein allgemeines Wohngebiet aus (200 Bewohner).
Einordnung
Zulässigkeit eines Vorhabens im allgemeinen Wohngebiet (Grundfall)
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