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Arbeitsteilung - Regelung im Einvernehmen (Fall)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
M und F sind verheiratet und Eltern eines Kleinkindes. Vor der Ehe haben sie vereinbart, dass F sich um den Haushalt und die Kinderbetreuung kümmert, während M seiner Tätigkeit als Richter nachgeht. Nach über einem Jahr als Hausfrau hat F jedoch genug davon. Sie fängt daher gegen den Willen des M wieder an, als Anwältin zu arbeiten.
Einordnung
Arbeitsteilung - Regelung im Einvernehmen (Fall)
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M und F sind verheiratet. Während M den Haushalt führt, geht F ihrer Tätigkeit als Landwirtin im eigenen Betrieb nach. Da dort viel Arbeit anfällt, wollte F schon seit langem, dass M vormittags aushilft. Neulich hat sie sich zudem den Arm gebrochen, sodass die Hilfe des M dringend benötigt wird, um den Betrieb zu halten.