Jurafuchs

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Schriftform: Besonderheit beim Handelsgeschäft, § 350 HGB

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7. Mai 2026
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Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

B ist Inhaberin eines großen Restaurants, der Kochkünste OHG (K-OHG). Auch S möchte den Schritt in die Selbstständigkeit wagen und bei V eine Profi-Küchenmaschine für €10.000 kaufen. Da S nicht ausreichend liquide ist, bittet er die K-OHG, sich für ihn zu verbürgen. Die K-OHG und V vereinbaren mündlich die Übernahme der Bürgschaft seitens der K-OHG für die Kaufpreiszahlung in Höhe von €10.000. S wird zahlungsunfähig.

Einordnung

Schriftform: Besonderheit beim Handelsgeschäft, § 350 HGB

Wie funktioniert Jurafuchs?

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