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§§ 53 II, 15 I HGB
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
P ist Prokurist im Handelsgeschäft des H. Dies wurde ordnungsgemäß ins Handelsregister eingetragen. Aufgrund eines Streits zwischen P und H widerruft H die Prokura gegenüber P. Er vergisst jedoch, auch dies ins Handelsregister eintragen zu lassen.
Einordnung
§§ 53 II, 15 I HGB
Examen-Relevanz
Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen
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